Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43364
LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14 (https://dejure.org/2014,43364)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.10.2014 - 9 S 129/14 (https://dejure.org/2014,43364)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 9 S 129/14 (https://dejure.org/2014,43364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Bremsvorgang in einer Waschstraße

  • ra.de
  • RA Kotz

    Waschstraßenunfall - Auffahrunfall aufgrund Bremsung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschstraßenunfall - Haftung des Betreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mir ist mulmig, oder: Der Bremsvorgang in der Waschstraße

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Waschanlage - wann haftet der Betreiber bei Schäden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Waschstraßenbetreibers für Beschädigung eines Fahrzeugs nach einem Bremsvorgang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Waschstraßenbetreiber haftet bei Auffahrunfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Waschstraßenbetreibers für Beschädigung eines Fahrzeugs nach einem Bremsvorgang

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Waschanlagen müssen auf dem technisch sichersten Stand sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall in der Waschstraße: Wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Waschstraßenbetreiber trifft bei fehlender automatischer Notausschaltung Pflicht zur permanenten Überwachung des Waschvorgangs - Verletzung der Überwachungspflicht kann im Schadensfall Haftung begründen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 393
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH, NJW 2013, 48).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Zwar greift vorliegend nicht die Vermutung, dass auf eine Pflichtverletzung des Waschstraßenbetreibers geschlossen werden kann, wenn der Gläubiger dartut und beweist, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1459; LG Wuppertal, 5 O 172/11, ZfSch 2013, 437).
  • LG Wuppertal, 13.03.2013 - 5 O 172/11

    Waschanlagenbetreiber haftet bei nicht entkräftetem Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Zwar greift vorliegend nicht die Vermutung, dass auf eine Pflichtverletzung des Waschstraßenbetreibers geschlossen werden kann, wenn der Gläubiger dartut und beweist, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1459; LG Wuppertal, 5 O 172/11, ZfSch 2013, 437).
  • AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit jedenfalls einem erheblichen Teil der neueren hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. AG Braunschweig, aaO; AG Bremen, Urteil vom 23 Januar 2014, 9 C 439/13, juris; AG Aachen, DAR 2002, 273).
  • AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13

    Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für Fahrzeugbeschädigungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Auch das Amtsgericht Braunschweig hat sich ausführlich und überzeugend damit auseinandergesetzt, dass und warum ein Abschalten der Anlage technisch ohne weiteres möglich sein müsste (Urteil vom 04.02.2014, 116 C 2943/13, juris).
  • LG Bochum, 13.08.2001 - 6 O 362/99

    Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in Autowaschstraße

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Soweit das LG Bochum (NJW-RR 2001, 1678) und im weiteren Instanzenzug dazu das OLG Hamm (aaO) darauf abgestellt haben, dass eine Überwachung mittels Videokamera unpraktikabel sei, so ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da hier - anders als in der den Entscheidungen des LG Bochum und des OLG Hamm zu Grunde liegenden Fallkonstellation - bereits eine Videokameraüberwachungsanlage vorhanden ist und nach Aussage des Zeugen F nicht nur ein einziger Schadensfall in 26 Jahren vorgefallen ist.
  • LG Dortmund, 07.10.2010 - 11 S 311/09

    Betreiber einer sog. Waschstraße trifft eine Obhutspflicht und

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Die dortige Beweisaufnahme hatte ergeben, dass aufgrund des Einsatzes von Lichtschranken das Förderband normalerweise gestoppt werde, um zu verhindern, dass die Fahrzeuge aufeinander aufgeschoben werden (vgl. LG Dortmund, Schaden-Praxis 2011, 137).
  • AG Aachen, 08.03.2002 - 81 C 539/00

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage;

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit jedenfalls einem erheblichen Teil der neueren hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. AG Braunschweig, aaO; AG Bremen, Urteil vom 23 Januar 2014, 9 C 439/13, juris; AG Aachen, DAR 2002, 273).
  • LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15

    Schadenersatzbegehren nach Beschädigung eines Fahrzeugs in einer Waschanlage

    Eine Schadensursächlichkeit allein im Verantwortungsbereich der Beklagten kann insoweit gerade nicht festgestellt werden (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2002 - 12 U 170/01 -, Rn. 6, juris; LG Wuppertal Urt. v. 23.10.2014 - 9 S 129/14, BeckRS 2015, 00914, beck-online).
  • AG Marl, 02.12.2016 - 16 C 59/16

    Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Dabei trifft einen Waschstraßenbetreiber jedoch gerade die Pflicht einer solchen Kollisionsgefahr durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen (LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2014, Az.: 9 S 129/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

    In diesem Sinne darf ein Benutzer einer Waschstraße jedoch erwarten, dass verhindert wird, dass die hintereinander befindlichen Fahrzeuge aufeinander aufgeschoben werden (LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2014, AZ.: 9 S 129/14).

    Dass es sich um keine unbekannt Gefahr für den Betreiber einer Waschanlage handelt, zeigt sich bereits an der Vielzahl der gerichtlichen Entscheidungen zu derartigen Fällen (vgl. die beispielhafte Aufzählung in AG Braunschweig, Urteil v. 04.02.2015, AZ.: 116 C 2043/16, juris Rdn. 27 sowie OLG München, Urteil v. 31.01.1974, Az.: 1 U 3104/73; LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2014, Az.: 9 S 129/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014, Az.: 9 C 439/13).

  • LG Braunschweig, 26.11.2015 - 4 S 60/14

    Zur Haftung des Betreibers für Auffahrunfälle in Waschanlagen

    Zunächst besteht nach Auffassung der Kammer bei einer Konstellation wie der vorliegenden, in der ein Kraftfahrzeug auf ein anderes, vorher bereits nicht weiter transportiertes Fahrzeug aufgeschoben wird, keine Vermutung dahingehend, dass der hierdurch am aufgeschobenen Fahrzeug eingetretene Schaden auf einer Pflichtverletzung des Betreibers der Wachanlage beruht, weil er nur aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers stammen kann (LG Wuppertal, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 9 S 129/14-, juris).

    Dies wäre jedoch erforderlich, um eine solche Verkehrssicherungspflicht in dieser konkreten Art zu fordern, Sofern in der Rechtsprechung vereinzelt vertreten wird, wenn schon bei Betrieb einer Waschanlage eine Videoanlage vorhanden sei, müsse eine permanente Überwachung dem Betreiber zumutbar sein, zumal die Kosten an die Kunden weitergegeben werden könnten und kein Wettbewerbsnachteil entstehen würde, wenn alle Waschstraßenbetreiber so verfahren müssten (LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014 - 9 S 129/14), schließt sich die Kammer dem nicht an.

  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/20

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschanlage

    Er wäre in diesem Fall als Betreiber einer Anlage, von der Gefahren für die automatisch transportierten Fahrzeuge ausgehen, verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb durch andere Maßnahmen sicherzustellen, etwa personelle Lösungen oder Videoüberwachung (LG Paderborn, a.a.O., juris Rn. 7; LG Itzehoe, a.a.O., juris Rn. 24; AG Bremen, a.a.O., juris Rn. 23; LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014, Az. 9 S 129/14, juris Rn. 9 f.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 22.04.2020 - 531 C 243/19

    Autowaschanlagenvertrag: Haftungsfreizeichnung des Waschanlagenbetreibers bei

    Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.10.2014, 9 S 129/14) hat entschieden:.
  • LG Darmstadt, 12.04.2018 - 25 S 20/17

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht Autowaschstraße

    Wie in der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014 (Az.: 9 S 129/14) im Einzelnen dargelegt, existieren entsprechende technische Kontrollmöglichkeiten, auch wenn diese noch nicht bei den Waschstraßen flächendeckend im Einsatz sein sollten.
  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/10

    Ausfahrtbereich muss frei von Hindernissen sein

    Er wäre in diesem Fall als Betreiber einer Anlage, von der Gefahren für die automatisch transportierten Fahrzeuge ausgehen, verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb durch andere Maßnahmen sicherzustellen, etwa personelle Lösungen oder Videoüberwachung (LG Paderborn, a.a.O., juris Rn. 7; LG Itzehoe, a.a.O., juris Rn. 24; AG Bremen, a.a.O., juris Rn. 23; LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014, Az. 9 S 129/14, juris Rn. 9 f.).
  • LG Essen, 04.05.2017 - 7 S 188/16

    Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung

    Die Kammer schließt sich der Rechtsauffassung an, dass bei automatisierten Waschanlagen eine sofortige Abschaltung des Laufbands der Anlage bei Auftreten von Hindernissen zu erfolgen hat (ebenso z. B. LG Paderborn, Urt. V. 26.11.2014 - 5 S 65/14, LG Wuppertal, Urt. v. 23.10.2014 - 9 S 129/14; vgl. auch LG Dortmund, Urt. V. 07.10.2010 - 11 S 311/09).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 531 C 133/17

    Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Das LG Wuppertal (Urteil vom 23.10.2014, 9 S 129/14) hat entschieden:.
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.06.2018 - 531 C 105/17

    Waschstraßenbetreiberhaftung für Auffahrunfall in Waschstraße

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung LG Wuppertal, MDR 2015, 393.
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